Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Erstellt von Ökomodell Achental |

Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bis zum 02.03.2020

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern vom 29.01.2020 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Achental für das Jahr 2020 ein Regionalbudget in Höhe von 90.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

 

Der ILE-Zusammenschluss Achental ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann (Stand: Dezember 2019).

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl: Kriterium

Bewertungsinhalt

Punkte

Zielerreichungsgrad ILEK

 

1

Bürgerbeteiligung

 

1

Verortung

Lokal, regional, grenzüberschreitend

3

Interkommunaler Ansatz

 

2

Innovativ für die Region

 

2

Wirkung

Lokal, regional, überregional

3

Nachhaltigkeit

Ökologisch, ökonomisch, sozial

3

Vernetzung

Vernetzt Aktivitäten und Akteure

2

Sicherung der Daseinsvorsorge

 

1

Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz

 

1

Innenentwicklung

 

1

Maximal Punktzahl 20. Eine Mindestpunktzahl von 11 Punkten muss erreicht werden, damit das Projekt eine Förderzusage bekommt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 02. März 2020 beim Ökomodell Achental, Eichelreuth 17, 83224 Grassau ein.

 

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren:

Ansprechpartnerin: Stephanie Hennes, Projektleitung ILE-Achental

Tel. 08641/692909-32

E-Mail: tourismus(at)oekomodell.de 

 

Zum Downlaod:

Alle Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

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