Aus Rücksicht auf unsere Wiesenbrüter

Besucherlenkung zum Schutz von Brachvogel und Co.

Chrürüi, chrürüi, chrürüi – ein flötender, melancholisch klingender Gesang dringt leise durch die Luft. In der Ferne ist ein graubraun gefleckter Vogel zu erkennen. Er hat lange, gestelzte Beine und einen langen, gebogenen Schnabel, mit dem er im Boden nach Nahrung stochert. Es ist der Große Brachvogel. Er gehört neben Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Grauammer und Kiebitz zu den neun besonders relevanten Wiesenbrüterarten.

Sieben der neun Wiesenbrüterarten sind in Bayern vom Aussterben bedroht, die anderen beiden gelten als stark gefährdet (Rote Liste Bayern 2016). Deutschland- und europaweit befinden sich diese besonderen Vögel ebenfalls in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Der Grund hierfür ist der Verlust ihrer Lebensräume durch Intensivierung der Landnutzung und durch zunehmende Freizeitnutzung.

Als Bodenbrüter sind die Vögel auf offene Grünlandgebiete mit hohem Grundwasserstand und geringem Baum- und Strauchbestand angewiesen, wie Niedermoore, Feucht- und Streuwiesen. Im Chiemgau stellen vor allem die südlichen Chiemseemoore eines ihrer letzten Refugien dar, die als FFH- und Vogelschutzgebiet dem europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 angehören. Braunkehlchen, Wachtelkönig, Bekassine, Wiesenpieper, Kiebitz und Brachvogel haben hier noch eine Heimat. Der Erhalt ihrer Lebensräume ist dabei abhängig von einer extensiven Bewirtschaftung mit einer späten Mahd und Düngeverzicht. Über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) erhalten Landwirte eine Förderung für den Erhalt dieser Flächen. „Ohne die Unterstützung der ortsansässigen Landwirte würden die Flächen zuwachsen und die Lebensräume verloren gehen“, so Wolfgang Selbertinger von der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein.

Neben der Art der Bewirtschaftung ist der Fortbestand der Arten vom Bruterfolg und damit von zahlreichen Faktoren abhängig. Witterung, Nahrungsangebot und Verluste durch natürliche Feinde, wie Fuchs, Marder oder Greifvögel spielen eine Rolle. Eine zunehmende Gefahr stellen auch Menschen und ihre (unangeleinten) vierbeinigen Freunde dar. „Der Störungsraum des Brachvogels liegt bei etwa 500 Metern“, so Kathrin Schwarz, Gebietsbetreuerin des Achentals. „Auch wenn Hunde nicht auf Beute aus sind – von den Vögeln werden sie als Feind identifiziert. Durch die Flucht bleiben das Nest und die Küken ungeschützt zurück; sie kühlen aus oder werden gefressen.“

Zum Schutz der Wiesenbrüter steht deshalb die Besucherlenkung an erster Stelle. In den Wiesenbrütergebieten sind zur Brut- und Aufzuchtszeit (01. März – 30. Juni) einige Wege gesperrt, zulässige Wege dürfen nicht verlassen werden. Darüber hinaus besteht eine Anleinpflicht für Hunde. In den Gebieten informieren Tafeln über die jeweiligen Schutzzonen und Wegsperrungen. „Es ist wichtig, dass Interessierte die Gebiete erleben dürfen, aber auch verstehen, warum bestimmte Bereiche nicht zugänglich sind. Die Bestände der Wiesenbrüter sind weiterhin rückläufig. Bitte nehmen Sie Rücksicht!“ fügt Kathrin Schwarz hinzu.

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Am Rande des Naturschutzgebietes Bergener Moos hält Gebietsbetreuerin Kathrin Schwarz Ausschau nach Brachvogel, Kiebitz und Co.
Am Rande des Naturschutzgebietes Bergener Moos hält Gebietsbetreuerin Kathrin Schwarz Ausschau nach Brachvogel, Kiebitz und Co.
In den Gebieten informieren Tafeln über die jeweiligen Schutzzonen und Wegsperrungen
In den Gebieten informieren Tafeln über die jeweiligen Schutzzonen und Wegsperrungen