Aufruf Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ für kleine und mittlere Unternehmen

Erstellt von Ökomodell Achental |

Mit dem Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 300 Millionen Euro den Aufbau öffentlicher Ladesäulen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes erhalten durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen Unternehmen des Einzelhandels, Supermärkte, Hotels, Restaurants, Schwimmbäder sowie Sportplätze zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht.

Im Zuge des Förderprogramms können somit kleine und mittlere Unternehmen von einem Zuschuss von 80 Prozent der Investitionskosten profitieren. Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Die Förderung wird dabei als De-minimis-Beihilfe gewährt. Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die Mittel werden dabei im "Windhundverfahren" bewilligt, also nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung vergeben.

Gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Außerdem gilt es zu beachten, dass bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 Prozent der Förderung erfolgt und die geförderten Ladepunkte vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen müssen.  Darüber hinaus muss die geförderte Ladeinfrastruktur für mindestens sechs Jahre in Betrieb sein. Der Betrieb und die Abrechnung von Ladevorgängen kann dabei durch Dritte erfolgen. Verpflichtend ist auch Strom aus erneuerbaren Energien – über einen Ökostromvertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort. Unter anderem muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.

Eine Übersicht förderfähiger sowie nicht förderfähiger Ausgabenpositionen ist im Merkblatt „Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben“ auf der Internetseite der BAV zu finden.

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