Im Naturschutzgebiet Geigelstein wird das winterliche Betretungsverbot für Teilbereiche immer wieder gebrochen. Ruhezonen wurden zum Schutz sensibler Tierarten wie beispielsweise der Raufußhühner eingerichtet. Polizei und Naturschutzwacht kontrollieren auch in diesem Winter wieder die Einhaltung der Betretungsregelungen. Mit dem Beginn der Skitourensaison nahm die Naturpatrouille ihre Arbeit auf.
Schleching – Einen Einsatz der besonderen Art absolvierten Einsatzkräfte der Polizei-Dienststelle Grassau kürzlich in Zusammenarbeit mit der Naturschutzwacht des Landratsamtes Traunstein und dem Gebietsbetreuer des Ökomodells Achental: mit Tourenski war man unterwegs im Geigelstein-Gebiet. Was zunächst nach sportlicher Betätigung klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Im Naturschutzgebiet ist genau geregelt, welche Bereiche im Winter betreten werden dürfen und wo dies nicht gestattet ist. Zwar wird auf Karten und mit Flyern an allen Zugängen zum Gebiet über die Regelung informiert – Skispuren zeigen aber, dass die Verbote nach wie vor von einer Minderheit übertreten werden. Zum Teil führen Aufstiegsspuren sogar direkt an den Verbotsschildern vorbei. Mit ihrem Einsatz weisen Polizei und Naturschutzwacht nun mit Nachdruck darauf hin, dass die Geigelstein-Schutzgebietsverordnung kein zahnloser Papiertiger ist und Übertretungen mit Geldbußen geahndet werden.
Der Geigelstein vereint mehrere Besonderheiten: Im Sommer ist er der Blumenberg des Chiemgaus, im Winter beliebtes Skitourenziel und gleichzeitig Rückzugsort für bedrohte Tierarten. Zur Unterschutzstellung des Geigelsteins und der umliegenden Gipfel vor mehr als 20 Jahren trug maßgeblich das große Engagement der Bürger gegen neue Lift-Erschließungspläne und einen geplanten Truppenübungsplatz bei. Was damals jedoch kaum jemand ahnte: mit dem aktuellen Boom des Skitouren-Gehens hält der Massentourismus nun doch Einzug im Gebiet, ganz ohne Lift. An „perfekten“ Tourenskitagen wurden schon bis zu 800 Tourengeher allein auf der Schlechinger Seite des Geigelsteins gezählt. Dringen Tourengeher in die Ruhezonen ein, vertreiben sie die scheuen und bedrohten Raufußhühner, die auf ihrer Flucht sehr viel Energie verlieren. Einmal zu oft gestört überleben die Vögel den Winter nicht. Nicht immer bemerkt der menschliche Störenfried auch, was er anrichtet, denn die Fluchtdistanzen der Wildtiere sind oft größer als die menschliche Wahrnehmungsspanne.
Der Massenandrang am Geigelstein verlangt ganz klar nach einer Lenkung in geordnete Bahnen, um auch in Zukunft ein Miteinander von Natur und Bergsport zu gewährleisten. So wurde bereits 2009 die Schutzgebietsverordnung modifiziert. Seither stehen den Tourengehern wieder mehr Möglichkeiten offen, beispielsweise wurden das Platt des Geigelsteins und der „Hirsch“, eine beliebte Abfahrt vom Breitenstein, wieder freigegeben. Im Gegenzug bleiben das „Karl“ südlich des Breitensteins und der Bereich nördlich des Stubeckrückens im Winter besucherfrei. Hier befinden sich die meisten Winterquartiere der bedrohten Vögel.
Bei der aktuellen Streife wurde kein verbotswidriges Verhalten festgestellt – ein gutes Zeichen. Daneben leisteten die Polizisten und Naturschutzwächter wieder viel Aufklärungsarbeit vor Ort – einer der Polizisten formulierte es so: „Im besten Fall macht die Aufklärungsarbeit unsere Kontrollgänge überflüssig.“ Damit dies so bleibt, werden im heurigen Winter aber vorsichtshalber weiterhin Einsatzkräfte regelmäßig Patrouille gehen und die Einhaltung der Betretungsregelungen überwachen. Wer weitere Informationen benötigt: Ein Flyer des Deutschen Alpenvereins zeigt anschaulich, wo gegangen werden darf und wo nicht. Er ist bei den Alpenvereinssektionen, der Tourist-Information Schleching, in der Geschäftsstelle des Ökomodells Achental, am Parkplatz der Geigelsteinbahn erhältlich – und natürlich auch in der Polizei-Dienststelle Grassau.