Förderung von Ladestationen an Wohngebäuden

Maßnahme zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich

Ab dem 24. November 2020 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.

Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen den Zuschussbetrag nicht unterschreiten. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Keine Förderung erhalten kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Zu den förderfähigen Leistungen zählt die Ladestation, das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation, der elektrische Anschluss (Netzanschluss), die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten), notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude und notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation.

Zu beachten ist, dass der Zuschuss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden muss. Sobald eine Antragsbestätigung vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Der Zuschuss von 900 Euro wird nach ordnungsgemäßer Durchführung ausgezahlt. Hierfür müssen alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen vorliegen.

Die Förderung "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" (440) kann ab 24.11.2020 im KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de/440-zuschussportal beantragt werden.

Merkblatt zur Förderung

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