Naturschutzgebiet Geigelstein

Naturverträgliches Tourengehen

Die geänderte Naturschutzverordnung für das Geigelsteingebiet ist seit Oktober 2009 in Kraft. Sehr empfindliche Zonen des Naturschutzgebietes wurden deutlicher abgegrenzt, zugleich aber auch Möglichkeiten für Winterbergsteiger in unproblematischen Bereichen wieder freigegeben.

Der Deutsche Alpenverein (DAV) erstellte in Zusammenarbeit mit Gebietsbetreuerin Claudia Irlacher, Ökomodell Achental, 2010 ein neues Faltblatt "Naturverträglich Skitouren- und Schneeschuhgehen im Naturschutzgebiet Geigelstein", Übersichtskarten und Skizzen. Das Faltblatt mit den möglichen Routen liegt in den Hütten auf, zum Beispiel auf der Priener Hütte, sowie in Informationsboxen an allen Ausgangspunkten.

An den Parkplätzen zu den Aufstiegen, zum Beispiel in Schleching-Ettenhausen und in Sachrang sowie im Gelände, sind neue Schilder aufgestellt. Schilder stehen unter anderem am Ausstieg des Liftes der Geigelsteinbahn bei den Wuhrstein Almen, am Einstieg zum "Karl" und am Breitenstein. Zur Kennzeichnung der Ruhezonen haben die Landratsämter Traunstein und Rosenheim an besonders markanten Punkten Stopp-Schilder angebracht.

Wichtig ist nun, dass die neuen Regelungen eingehalten werden, nicht nur um Bußgelder zu vermeiden, sondern nach dem Motto "leben und leben lassen", um den Tieren im Winter eine Überlebenschance zu geben. Wolfgang Selbertinger, Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein, wird heuer wieder Naturschutzwächter an den Parkplätzen zur Aufklärung der Skitourengeher einsetzen. Darüber hinaus werden die Polizeidienststellen in Traunstein und Rosenheim auf dem Geigelstein Streife gehen.

Neben den ausgewiesenen Routen wird im Faltblatt auf die Bedeutungen des Naturschutzgebietes Geigelstein hingewiesen, das zu den wertvollen Bergregionen der Bayerischen Alpen zählt. Eine Fülle an seltenen Pflanzen und Tierarten haben hier eine Heimat. Sie sind in den Bayerischen Alpen vom Aussterben bedroht. Die Winterruhezonen sind nach wildbiologischen Notwendigkeiten eindeutig abgegrenzt. Bei Störungen verhungern die Raufußhühner innerhalb kurzer Zeit, weil sie keine Fettreserven ansammeln können. Trotzdem sind für die Winterbergsteiger eine Vielzahl von Tourenmöglichkeiten offen.

Im Naturschutzgebiet Geigelstein, im Faltblatt und auf den Tafeln deutlich gekennzeichnet, gilt in den Ruhezonen vom 1. Dezember bis 31. Mai ein Betretungsverbot, im übrigen Zeitraum ein Wegegebot. Ausnahme ist die Skiroute Rossalm vom 1. Dezember bis 31. März entlang der Skimarkierung. Die Südseite des Breitensteins und das "Karl" dürfen vom 1. Dezember bis 31. Mai nicht betreten oder befahren werden. Zum Breitenstein sind der Zugang und die Abfahrt über die Nordseite seit Oktober 2009 wieder möglich. bre

> <link fileadmin user_files pdf publikationen geigelstein_skibergsteigen_umweltfreundlich.pdf _blank>Flyer "Skibergsteigen umweltfreundlich am Geigelstein"

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