Das historische Dokument

Skischaukel am Geigelstein

Als Sektion 1 war die bereits bestehende Doppelsesselbahn von Ettenhausen auf die Wuhrsteinalm vorgesehen. Für die Sektion 2 schwebten den Planern folgende Anlagen vor:
Eine Einfachsesselbahn von der Wuhrsteinalm zur Geigelsteinscharte (1) und eine Einfachsesselbahn von der Geigelsteinscharte zur Sulzingeralm(2) (auf der Seite zum Aschauer Tal hin) -  oben auf der Scharte sollte ein neu zu errichtender Berggasthof die Bergstationen der beiden Sesselbahnen aufnehmen.
Von der Sachranger Seite sollte die Geigelsteinscharte in mehreren Abschnitten erreicht werden. Zunächst mit einer Kleinkabinen – Kupplungsbahn (5), dann mit 2 weiteren Einfachsesselbahnen (3 und 4) und schließlich wäre dann mit der letzten Einfachsesselbahn(2) von der Sulzinger Höhe die Geigelsteinscharte erreicht.

Während man in den 70iger Jahren noch meinte eine Gemeinde für Touristen nur attraktiv zu erhalten, wenn man in Freizeitanlagen investiert (speziell den Wintersport), hat sich zum Glück bei vielen eine Trendwende eingestellt. Heutzutage kann sehr wohl mit einer unberührten Natur geworben werden, die Slow Bewegungen in den Bereichen Ernährung, Tourismus und Freizeit gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Wie visonär waren, diejenigen die damals mit ihrem Engagement „Rettet den Geigelstein“ diese Skischaukel verhindert haben. Heute wissen wir, dass die Gier nach modernen leistungsfähigen Anlagen bei gleichzeitig immer weniger Naturschnee eine Verschandelung und Zerstörung von ungeahntem Ausmaß angenommen hätte. In der Kalkulation wurde von 100 Tagen Winterbetrieb ausgegangen: wenn man heute rückblickend die Tage mit ausreichend Schnee für Wintersport in dieser Höhenlage betrachtet, hätte das Projekt vermutlich zu einer finanziellen Misere geführt.

 

Erfassung der Hunde für die Kriegsverwendung

Ab Beginn des Krieges war die Erfassung der Hunde für die Kriegsverwendung wie folgt geregelt: Alle Besitzer von Rasse- und Mischlingshunden von 50 – 70 cm Schulterhöhe mussten ihre Hunde melden. Die Listen über die angemeldeten Hunde waren durch die Gemeindevollzugspolizei zu führen und hatten folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Name und Zuchtbuchnummer des Hundes
  • Rasse, Geschlecht, Wurfdatum
  • Bisherige Ausbildung (Polizei-, Melde-, Sanitäts-, Zieh-,Wach-, Jagdhund)

Anhand dieser Listen waren die Hunde-Ersatz-Staffeln in der Lage, die für Zwecke der Wehrmacht geeigneten Hunde einerseits restlos zu mustern, anderseits wurde vermieden, daß Hunde zur Musterung einberufen wurden, die für diese Zwecke überhaupt nicht in Frage kamen.

1942 wurde das Verfahren auf neue Grundlagen gestellt. Die bisherigen Hundeerfassungslisten wurden außer Kraft gesetzt und den Hundeersatzstaffeln sollte Einsicht in die Hundesteuerlisten gewährt werden. Da dies ein mehrmonatiges Unterfangen gewesen wäre, wurden die Bürgermeister ersucht, Auszüge aus den Hundesteuerlisten vorzulegen.

In den Auszügen sind die Hunde im Alter 1- 6 Jahren nachstehender Rassen aufzunehmen: Schäferhunde, Airdale Terrier, Dobermann;Riesenschauzer, Boxer; Rottweiler, Doggen, Bernhardiner, Kuvacz; Leonberger.

1943 wurden die in Frage kommenden Hunde gemustert. Dazu mussten sie von ihren Besitzern im gesamten Landkreis Traunstein an 5 Musterungsorten vorgestellt werden. Am Musterungsort Marquartstein am 28.07.1943 um 13 Uhr am Gasthaus zum Hofwirt für die Gemeinden Marquartstein, Egerndach, Grassau, Oberwössen, Reit im Winkl, Schleching, Übersee, Unterwössen, Rottau

Vorzuführen sind sämtliche Hunde von 1- 7 Jahren über 45cm Schulterhöhe (gemessen vom Erdboden bis zum Widerrist), gleich welcher Rasse. Ausgenommen sind Führerhunde von Blinden und Kriegsbeschädigten, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde, die zur Jagd verwendet werden. 

Das nebenstehende Bild zeigt die Bekanntmachung zur ordentlichen Hundeuntersuchung, diese diente der Erfassung der Hunde für die Hundesteuerlisten.
 

„Teil – Lockdown“ in Grabenstätt 1935 wegen Spiraler Kinderlähmung

Die Kinderlähmung, eine hochansteckende Infektionskrankheit, trat ab 1910 in Europa als Epidemie auf, die jährlich tausende von Menschen betraf. Vor allem Kinder starben daran oder litten dauerhaft an den körperlichen Spätschäden. Die letzte große Erkrankungswelle trat 1960/61 in Deutschland auf.
Bereits ab 1950 gab es erste Impfungen, doch erst 1960 gelang mit einem abgeschwächten Lebendimpfstoff eine Poliobekämpfung. 1962 startete man wegen des drastischen Anstiegs der Erkrankung eine große Impfkampagne unter dem Motto „Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam“. Die Krankheitsfälle sanken dadurch von 100.000 auf 1000 pro Jahr.
In Grabenstätt trat am 10.08 1935 der bereits 9. Fall von spiraler Kinderlähmung im Bezirk auf. Das Bezirksamt veranlasste deshalb einen „Lockdown“ und verbat alle öffentlichen Veranstaltungen, Tanzlustbarzeiten, Volksfeste, Theateraufführungen und Versammlungen. Der Bürgermeister war für die strikte Durchführung dieser Anordnungen verantwortlich. 
Die Maßnahmen wurden am 27.08.1935 noch verschärft: Die schulpflichtigen Kinder aus den Gemeinden -Bergen, Eisenärzt, Grabenstätt und Holzhausen - mussten der Schule bis 15.09.1935 fernbleiben.
Ob diese Maßnahmen gegriffen haben und das Infektionsgeschehen nachgelassen hat ist leider nicht überliefert. Seit 2002 hat die WHO Europa als poliofrei erklärt.